{"id":1694,"date":"2019-02-25T15:18:48","date_gmt":"2019-02-25T14:18:48","guid":{"rendered":"http:\/\/schauco.de\/word\/?page_id=1694"},"modified":"2019-08-22T09:17:12","modified_gmt":"2019-08-22T07:17:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schauco.de\/word\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div  style='padding-bottom:10px; ' class='av-special-heading av-special-heading-h3  blockquote modern-quote  avia-builder-el-0  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first  '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3><div class='special-heading-border'><div class='special-heading-inner-border' ><\/div><\/div><\/div>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p><a href=\"http:\/\/schauco.de\/word\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Schauco_Deutschland_AGB.pdf\">DOWNLOAD<\/a><\/p>\n<\/div><\/section>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p style=\"text-align: justify;\"><strong>Schauco Handelsgesellschaft mbH<\/strong><br \/>\n<strong> Uhlenhorstweg 18<\/strong><br \/>\n<strong> 45479 M\u00fclheim<\/strong><br \/>\n<strong> Deutschland<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachstehende Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschl. Beratungsleistungen, soweit nicht etwas anderes zwischen den Vertragsparteien ver\u00adeinbart worden ist. Erg\u00e4nzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten die Bedingungen des internationalen H\u00e4utekontraktes (Offical Contract Form [Copyright], drawn up by the International Council of Hides, Skins &amp; Leather Trader\u2019s Associations and the international Council of Tanners).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Vertragsabschluss- Geltungsbereich:<br \/>\nDie Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7310 Abs. 1 BGB. Jeder Auftrag eines K\u00e4ufers muss schriftlich vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt werden; erst dann ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Der umseitige Vertrag einschlie\u00dflich dieser Bedingungen gilt als kaufm\u00e4nnisches Best\u00e4tigungsschreiben. Sollte die R\u00fccksendung des Durchschlages dieses Vertrages durch den K\u00e4ufer aus irgendeinem Grund unterbleiben, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit des Vertrages nicht. S\u00e4mtliche &#8211; auch zuk\u00fcnftige &#8211; Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Allgemeinen Vertragsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang beim Verk\u00e4ufer widersprochen wird. Allgemeine oder einzelne Bedingungen, die diesen Bedingungen widersprechen oder sie erg\u00e4nzen, sind nur verbindlich, falls sie in den Vertrag aufgenommen oder von dem Verk\u00e4u\u00adfer schriftlich anerkannt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort- Recht:<br \/>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist M\u00fclheim an der Ruhr. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch f\u00fcr die F\u00e4lle des \u00a7 38 Abs. 3 ZPO. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Vorschriften des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 80 (Convention of Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ausgeschlossen sind. Das Versandrisiko ab Erf\u00fcllungsort tr\u00e4gt der K\u00e4ufer auch dann, wenn die Lieferung frachtfrei oder frei deutscher Station vereinbart worden ist. F\u00fcr alle weiteren sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich des Erf\u00fcllungsortes, insbesondere f\u00fcr die Ablieferung und \u00dcbergabe der Ware durch den Verk\u00e4ufer sowie die Untersuchung der Ware durch den K\u00e4ufer nach \u00a7 377 HGB, ist der Erf\u00fcllungsort der europ\u00e4ische Ankunftshafen f\u00fcr au\u00dfereurop\u00e4ische Ware.. Bei Bezug der Ware vom Verk\u00e4ufer bei europ\u00e4isch-kontinentalen Vorlieferanten ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Abnahme der vereinbarte Bestimmungsort.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Lizenzen und Genehmigungen:<br \/>\nDer Vertrag wird abgeschlossen vorbehaltlich endg\u00fcltiger und rechtzeitiger Erteilung der erforderlichen Aus- und Einfuhrlizenz und\/oder sonstiger amtlicher Genehmigungen, die f\u00fcr die Abwicklung dieses Gesch\u00e4ftes notwendig sind. H\u00f6here Gewalt und sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb des Einflusses des Verk\u00e4ufers liegen und die Lieferung unzumutbar erschweren oder unm\u00f6glich machen, berechtigen den Verk\u00e4ufer, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen ist jeder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Verzugs ausgeschossen. Wird die Lieferung aus Gr\u00fcnden wie oben angegeben unm\u00f6glich, so steht beiden Parteien 3 Monate nach \u00dcberschreitung des urspr\u00fcnglichen Liefertermins ein R\u00fccktrittsrecht zu. Ist der K\u00e4ufer jedoch im Verzug der Annahme oder ist die Gefahr bereits auf ihn \u00fcbergegangen, bleibt der K\u00e4ufer zu Gegenleistungen verpflichtet. Ein R\u00fccktrittsrecht steht dem K\u00e4ufer dann nicht zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Ware &#8211; Qualit\u00e4t &#8211; Menge &#8211; Art:<br \/>\nDie Ware muss von einwandfreier und handels\u00fcblicher Qualit\u00e4t entsprechend der Beschreibung sein. Der Verk\u00e4ufer garantiert nicht, dass die Ware f\u00fcr die Verwendung geeignet ist, f\u00fcr die sie bestimmt ist oder benutzt wird. M\u00e4ngel der vom Verk\u00e4ufer gelieferten Ware m\u00fcssen sp\u00e4testens acht Tage nach Empfang, versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Feststellung, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Feststellung vom K\u00e4ufer schriftlich angezeigt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Branchen\u00fcbliche Qualit\u00e4tsdifferenz stellt keinen Mangel dar. Sie berechtigen den K\u00e4ufer jedoch, Verg\u00fctung des Minderwerts zu verlangen, es sei denn, dass sich der Verk\u00e4ufer zur Zur\u00fccknahme der Ware bereiterkl\u00e4rt. Im letzteren Fall gilt das Gesch\u00e4ft unter Ausschluss aller gegenseitigen Schadenersatzanspr\u00fcche als annulliert. Der K\u00e4ufer hat dann die Ware am Bestimmungsort zur Verf\u00fcgung des Verk\u00e4ufers zu halten und dort auszuh\u00e4ndigen. Beanstandungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen &#8211; au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland 14 Tagen &#8211; nach erfolgter Lieferung der Ware am Bestimmungsort dem Verk\u00e4ufer zugehen, sind versp\u00e4tet und nichtig. Reklamationen sind auch nur dann g\u00fcltig, wenn sie in der angegebenen Zeit schriftlich erfolgen und sich die Ware noch in ihrer urspr\u00fcnglichen Beschaffenheit befindet. Eine Reklamation befreit den K\u00e4ufer nicht von der Zahlung des Kaufpreises. Ma\u00dfreklamationen werden nur dann anerkannt, wenn die Differenz nachweislich eine Toleranz von 3% nach unten oder oben \u00fcbersteigt. Bei Importware k\u00f6nnen Anspr\u00fcche auf Verg\u00fctung des Minderwertes vom K\u00e4ufer nur so lange erhoben werden, wie die Ware im Ankunftshafen am Kai lagert; die R\u00fcgefrist wird au\u00dferdem auf 7 Tage nach erfolgter Dampferl\u00f6schung befristet. Zur Wahrung der in den Bedingungen genannten Fristen gen\u00fcgt die Aufgabe der schriftlichen Reklamation innerhalb der Fristen bei einer Postanstalt, wobei das Datum des Poststempels ma\u00dfgebend ist oder durch die Aufgabe eines Fernschreibens.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Gefahr\u00fcbergang:<br \/>\nDie Gefahr geht mit Absendung der Lieferteile auf den Besteller bzw. K\u00e4ufer \u00fcber, und zwar auch dann, wenn nur Teillieferungen erfolgen. Verz\u00f6gert sich der Versand der bereitgestellten Ware auf Wunsch des K\u00e4ufers oder infolge anderer Umst\u00e4nde, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Versand:<br \/>\nSofern keine besonderen Versandinstruktionen vorliegen, versendet der Verk\u00e4ufer die Ware nach bestem Wissen. Der K\u00e4ufer ist auf jeden Fall verpflichtet, die angelieferte Ware anzunehmen, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Preise und Zahlung:<br \/>\nPreise gelten, soweit keine andere W\u00e4hrung vereinbart ist, grunds\u00e4tzlich in Euro, ausschlie\u00dflich Fracht und Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zahlungen sind in der berechneten W\u00e4hrung zu leisten. Werden vom Verk\u00e4ufer andere Geldsorten und Zahlungsmittel angenommen, so gilt er hiermit beauftragt, die berechneten Zahlungsmittel zu beschaffen. Eventuelle Valutadifferenzen hat der K\u00e4ufer nach Aufforderung sofort nachzuzahlen. Alle w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages eintretenden Erh\u00f6hungen der Frachtraten, der Kurse bei Fremdw\u00e4hrungsgesch\u00e4ften, Versicherungsraten, der Z\u00f6lle, der Steuern oder sonstiger Abgabeerh\u00f6hungen irgendwelcher Art sowie der Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollbestimmungen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Unsere Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Rechnungen f\u00fcr Warenlieferungen aus Importen, Basis Bestimmungshafen, oder im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort des K\u00e4ufers laufen die Zahlungsfristen vom Tage der Ankunft der Ware an. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum. Zahlungen haben prompt netto Kasse bei Lieferung zu erfolgen (cash on delivery). Bei \u00dcberschreitung des Zahlungszieles oder bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins der vereinbarten Zahlung tritt Verzug ohne Mahnung ein. Vom Tage des Verzuges an sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7 247 BGB) zu zahlen. Die Erhebung eines h\u00f6heren Zinssatzes als Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Anweisungen, Wechsel oder Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen sowie Wechselstempelgeb\u00fchren gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Weitergabe und Prolongation bedeuten keine Erf\u00fcllung. Die Annahme von Wechseln bedeutet auch keine Stundung der Kaufpreisforderung. Der Verk\u00e4ufer kann jederzeit seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend machen. Der Kaufpreis ist erf\u00fcllt, wenn der R\u00fcckgriff gegen den Verk\u00e4ufer aus den vorgelegten Wechseln ausgeschlossen ist und diese voll ein\u00adgel\u00f6st werden. Eine Wechselregulierung muss jedoch innerhalb 10 Tagen nach Beginn der Zahlungsfrist erfolgen. Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem der K\u00e4ufer die Zahlung nachweislich abgesandt hat. Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder vom Verk\u00e4ufer anerkannt sind. Auch zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer nur bei rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unstreitigen Gegenanspr\u00fcchen befugt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">8. Eigentumsvorbehalt:<br \/>\nBis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Verk\u00e4ufer zustehenden Zahlungen einschlie\u00dflich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinl\u00f6sung, bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verk\u00e4ufers. Zahlungen, die gegen \u00dcbersendung eines von uns ausgestellten und von Ihnen akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel von Ihnen eingel\u00f6st ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte zumindest bis zur Einl\u00f6sung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleiben. Der K\u00e4ufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherung zu \u00fcbereignen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag des Verk\u00e4ufers, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung f\u00fcr diesen derart, dass der Verk\u00e4ufer als Hersteller anzusehen ist, also in jeder Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware Eigentum des Verk\u00e4ufers bleibt. Bei Zusammentreffen mehrerer Herstellerklauseln werden die Verk\u00e4ufer prozentual als gemeinschaftliche Hersteller angesehen. Der Eigentumserwerb des K\u00e4ufers nach \u00a7 950 BGB wird ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, im Eigentum Dritter stehenden Waren steht dem Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren Dritter zur Zeit der Verarbeitung (Faktura-Endbetrag, einschlie\u00dflich MWST) insofern ist der Eigentumsvorbehalt auf den Miteigentumsanteil der neuen Ware begrenzt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum des Verk\u00e4ufers unentgeltlich zu verwahren. Er ist berechtigt, die Ware und das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern. Die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer hiermit s\u00e4mtlich an den Verk\u00e4ufer zu dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Besteht zwischen K\u00e4ufer und Drittem ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df \u00a7 355 HGB, so bezieht sich die dem Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo. Der H\u00f6he nach wird bei bestehenden Miteigentumsanteilen die Abtretung begrenzt auf den jeweils sich ergebenden Anteil des Erl\u00f6ses. Solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, ist er erm\u00e4chtigt, diese Forderungen f\u00fcr Rechnung des Verk\u00e4ufers einzuziehen. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, den ihm auf Verlangen zu benennenden Abk\u00e4ufern von dem \u00dcbergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verk\u00e4ufer die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den dem Verk\u00e4ufer entstandenen Ausfall. Das Eigentumsrecht hat auch G\u00fcltigkeit dem Spediteur gegen\u00fcber, dem die Waren auf Antrag des K\u00e4ufers oder auf Veranlassung des Verk\u00e4ufers \u00fcbergeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom K\u00e4ufer vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den zu versichern. In Schadensf\u00e4llen entstehende Versicherungsanspr\u00fcche treten an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums und der im Voraus abgetretenen Erl\u00f6sanspr\u00fcche. Wenn die durch die Abtretungen entstehenden Sicherungsrechte die zu sichernde Forderung um mehr als 15% \u00fcbersteigen, so hat der Verk\u00e4ufer insoweit Freigabe zu erteilen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verk\u00e4ufer. Treten nach Abschluss des Vertrages in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des K\u00e4ufers wesentliche Verschlechterungen ein oder erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer, zur rechtzeitigen Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung nicht in der Lage zu sein, so steht es dem Verk\u00e4ufer frei, Vorauszahlungen in bar in einer von ihm zu bemessenden H\u00f6he zu verlangen oder aber seine gesetzlichen Rechte (R\u00fccktritt, Schadenersatz, pp.) gelten zu machen. In diesem Fall hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer alle Auslagen und Sch\u00e4den sowie den entgangenen Gewinn zu zahlen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer jederzeit auf Verlangen im Rahmen dieser Vereinbarung Rechnung zu legen und Auskunft zu erteilen, insbesondere \u00fcber den Verbleib der Ware und der Erl\u00f6se. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen, gegebenenfalls den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Verk\u00e4ufer kann au\u00dferdem die Weiterver\u00e4u\u00dferung, die Weiterverarbeitung und die Wegschaffung der Ware untersagen. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware bzw. das Verlangen auf Herausgabe stellt zugleich einen R\u00fccktritt vom Vertrag gem\u00e4\u00df \u00a7 449 Abs. 2 BGB dar. Die unter Ziffer 8, niedergelegten Rechte und Pflichten der Vertragspartien gelten grunds\u00e4tzlich auch bei Lieferungen ins Ausland. Sind im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit der unter Ziffer 8. genannten Rechte bestimmte Ma\u00dfnahmen oder Handlungen erforderlich, so hat der K\u00e4ufer hierauf hinzuweisen und solche Ma\u00dfnahmen oder Handlungen auf seine Kosten durchzuf\u00fchren. L\u00e4sst das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verk\u00e4ufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so kann der Verk\u00e4ufer alle Rechte dieser Art aus\u00fcben. Soweit eine gleichwertige Sicherung der Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer dadurch nicht erreicht wird, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer auf seine Kosten zus\u00e4tzliche gleichwertige Sicherheiten zu verschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">9. R\u00fccktrittsrecht:<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich vor, die Kaufpreisforderung durch eine Kreditversicherung oder ein Factoring-Unternehmen absichern zu lassen. Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ausdr\u00fccklich unter der aufschiebenden Bedingung der Kreditzusage durch den Kreditversicherer. Sollte die Kreditzusage nicht erteilt bzw. vor Anlieferung der Ware widerrufen werden, ist der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrage zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">10. Handelsbr\u00e4uche:<br \/>\nLediglich erg\u00e4nzend und nur insoweit, als die vorstehenden Vertragsabreden nicht entgegenstehen, vereinbaren Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer die Bestimmungen der International Commercial Terms (Incoterms) mit den Nachtr\u00e4gen 1967, 1976, 1980, 1990, 2000 und 2010.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlussbestimmungen:<br \/>\n1. Sollten einzelne Regelungen in diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.<br \/>\n2. Der Vertrag wird ausnahmsweise unwirksam, wenn er unter Ber\u00fccksichtigung der unter Absatz 1. genannten \u00c4nderung f\u00fcr eine Vertragspartei eine unzumutbare H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<\/div><\/section>\n<div  class='avia-image-container  av-styling-    avia-builder-el-3  el_after_av_textblock  avia-builder-el-last  avia-align-center '  itemprop=\"image\" itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/ImageObject\"  ><div class='avia-image-container-inner'><div class='avia-image-overlay-wrap'><img class='wp-image-0 avia-img-lazy-loading-not-0 avia_image' src='http:\/\/schauco.de\/word\/wp-content\/themes\/enfold\/config-templatebuilder\/avia-template-builder\/images\/placeholder.jpg' alt='' title=''   itemprop=\"thumbnailUrl\"  \/><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1694"}],"collection":[{"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1694"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1694\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2222,"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1694\/revisions\/2222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/schauco.de\/word\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}